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   BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09   

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BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09 (https://dejure.org/2009,8002)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.2009 - 1 BvR 189/09 (https://dejure.org/2009,8002)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 189/09 (https://dejure.org/2009,8002)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Zur Möglichkeit der Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet ...

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Gerichts zur Kenntnisnahme und zum Erwägen der Ausführungen der Prozessbeteiligten unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs; Erforderlichkeit der vorherigen Übermittlung der Stellungnahme des Gegners zu einem Ablehnungsersuchen

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der Planfeststellung für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/M. befassten Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 116
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen können, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; stRspr).

    Die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt sich dabei nicht darauf, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, sondern verbürgt dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Denn der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge bezweckt die Heilung von Verletzungen des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, [...] Rn. 10).

    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

    Dass über die Heilung eines Gehörsverstoßes nicht zwingend dieselben Richter entscheiden müssen, die bei der Ausgangsentscheidung mitgewirkt haben, hat im Ergebnis auch das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt, weil es eine Heilung in derselben oder in einer anderen Instanz für möglich gehalten hat (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG beruht eine Entscheidung nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung zu einer für die Beteiligten günstigeren Lösung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 89, 381 ).

    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

    Dass über die Heilung eines Gehörsverstoßes nicht zwingend dieselben Richter entscheiden müssen, die bei der Ausgangsentscheidung mitgewirkt haben, hat im Ergebnis auch das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt, weil es eine Heilung in derselben oder in einer anderen Instanz für möglich gehalten hat (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

    Dass über die Heilung eines Gehörsverstoßes nicht zwingend dieselben Richter entscheiden müssen, die bei der Ausgangsentscheidung mitgewirkt haben, hat im Ergebnis auch das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt, weil es eine Heilung in derselben oder in einer anderen Instanz für möglich gehalten hat (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

    Dass über die Heilung eines Gehörsverstoßes nicht zwingend dieselben Richter entscheiden müssen, die bei der Ausgangsentscheidung mitgewirkt haben, hat im Ergebnis auch das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt, weil es eine Heilung in derselben oder in einer anderen Instanz für möglich gehalten hat (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Zwar wurde die Frage, ob eine Heilung eines Gehörsverstoßes durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung überhaupt statthaft ist, vom Bundesverfassungsgericht in manchen Entscheidungen offen gelassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, [...] Rn. 26; Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08 -, [...]).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Dadurch soll jede sachwidrige Einflussnahme auf die rechtsprechende Tätigkeit von innen und von außen verhindert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Denn der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge bezweckt die Heilung von Verletzungen des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, [...] Rn. 10).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09
    Zwar wurde die Frage, ob eine Heilung eines Gehörsverstoßes durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung überhaupt statthaft ist, vom Bundesverfassungsgericht in manchen Entscheidungen offen gelassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, [...] Rn. 26; Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08 -, [...]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

  • BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17

    Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main

    Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 189/09 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt sich dabei nicht darauf, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, sondern verbürgt dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 86, 133 ; BVerfGK 15, 116 ).
  • BVerfG, 24.05.2012 - 1 BvR 3221/10

    Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    Jedenfalls im Anhörungsrügeverfahren (vgl. BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Oktober 2009 - 1 BvR 178/09 -, juris, Rn. 10) hat sich das Oberlandesgericht mit dem diesbezüglichen Vorlageverlangen ausführlich auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 04.03.2024 - 2 BvR 184/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    (1) Grundsätzlich kann ein Verstoß gegen den verfassungsmäßigen Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch das Anhörungsrügeverfahren geheilt werden (vgl. BVerfGE 5, 22 ; BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Mai 2021 - 2 BvR 1719/16 -, Rn. 16).
  • BVerfG, 15.07.2016 - 2 BvR 857/14

    Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör im Verfahren über die Beschwerde

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann auch in einem Beschluss geheilt werden, mit dem die Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wird (BVerfGK 15, 116 ).

    Etwas anderes gilt freilich in Fällen, in denen das Gericht den Gehörsverstoß durch bloß ergänzende Erwägungen zum Vorbringen in der Anhörungsrüge nicht zu heilen vermag, wie etwa beim Übergehen eines erheblichen Beweisantrags (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; BVerfGK 15, 116 ).

  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16

    Anspruch auf rechtliches Gehör in einem Ermittlungsverfahren wegen

    Es liegt - mangels Möglichkeit einer Stellungnahme in voller Kenntnis des Beschwerdevorbringens der Gegenseite - folglich keine Situation vor, in der das Landgericht einem Gehörsverstoß durch bloße Rechtsausführungen im Anhörungsrügebeschluss abhelfen konnte (vgl. BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 2014 - 2 BvR 969/14 -, juris, Rn. 50; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Juli 2016 - 2 BvR 857/14 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 28).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 2 BvR 549/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilprozessuale

    (2) Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.10.2019 - 2 BvR 498/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann jedoch nur Erfolg haben, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht, wenn also nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung des Beschwerdeführers das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im Ganzen zu einer anderen, ihm günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 18, 147 ; 28, 17 ; 62, 392 ; 89, 381 ; 112, 185 ; BVerfGK 15, 116 ; 19, 377 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2018 - 2 BvR 549/17 -, Rn. 7; stRspr).
  • BVerfG, 04.08.2023 - 2 BvR 54/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Zwar bezweckt der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge die Heilung von Verletzungen des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 15, 116 ).

    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der selben oder einer weiteren Instanz ist möglich, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ; BVerfGK 15, 116 ).

  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

    bb) Die - von der Beschwerdeführerin mit der Anhörungsrügeschrift geltend gemachte - Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG ist im Anhörungsrügeverfahren nicht geheilt worden (vgl. etwa BVerfGK 15, 116 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 21).
  • BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 808/21

    Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtliches Urteil betreffend Zahlung

  • BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvQ 7/09

    Erledigung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch

  • BGH, 24.08.2015 - NotZ(Brfg) 6/14

    Entscheid eines abgelehnten Richters über ein "gänzlich untaugliches oder

  • BVerfG, 06.05.2019 - 2 BvR 1429/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Vorlage der

  • BVerfG, 12.05.2022 - 2 BvR 354/21

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe und Nichtannahme der unzulässigen

  • OLG Brandenburg, 14.09.2020 - 7 W 68/20
  • VerfGH Berlin, 06.08.2013 - VerfGH 147/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach

  • BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 4/16

    Nichtberücksichtigung des Sachvortrags eines Beteiligten aus Gründen des

  • BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09

    Mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren unzulässige

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2017 - 2 A 10662/17

    Anhörungsrüge gegenüber Beschluss über Befangenheitsantrag - mitwirkende Richter

  • BGH, 25.07.2018 - XII ZR 76/17
  • BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09

    Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung wegen Zurückweisung einer

  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
  • VerfGH Bayern, 16.11.2011 - 29-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

  • OLG Brandenburg, 09.08.2018 - 13 WF 126/18

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung von im Wege der Beschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2014 - 18 B 695/14

    Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Rahmen eines Verfahrens über die

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